Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Leistungsgegenstand

1.1 BODYMOVEMENTS verpflichtet sich den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.
1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

2. Training

2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit richtet sich nach dem gebuchten Trainingspaket. Eine abweichende Dauer der Trainingseinheit bedarf der persönlichen und schriftlichen Zusage durch Gary Schwarzer. Die Höhe des Honorars setzt sich zusammen aus der in einer Woche beanspruchten Trainingseinheiten. Siehe Punkt 5.5 Preisliste.

2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.
2.3 Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischem Gesundheits-Check-Up durch  einen Mitarbeiter von BODYMOVEMENTS möglich.

2.4 Unabhängig von dem durch den Personal Trainer (PT) zu Beginn des ersten Trainingspaketes durchzuführenden Gesundheitscheck ist der Kunde verpflichtet, seinen Gesundheitszustand, sofern erforderlich und ggf. auf Anraten des PT bei einem Arzt seiner Wahl überprüfen zu lassen (Ärztl. Gesundheitscheck) und das Ergebnis mit dem PT persönlich, offen und wahrheitsgemäß zu besprechen

2.5 Der Kunde ist verpflichtet, nach Vertragsabschluß eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während einer Trainingseinheit (TE), dem PT umgehend, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. In gegenseitigen Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der TE oder des Trainingspaketes entschieden.

3. Leistungen

3.1 Die Mitarbeiter von BODYMOVEMENTS stehen ihren Klienten außerhalb der Trainingseinheiten von Mo.- Fr. zwischen 7:00 Uhr und 21:00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit eines Mitarbeiters von BODYMOVEMENTS .

3.2 Der PT ist verpflichtet, vor Beginn der TE die trainingsgerechte Bekleidung und Ausrüstung des Kunden zu überprüfen und den Kunden in das bevorstehende Training, damit verbundene spezielle Risiken (neue / unbekannte Fitness-/ Trainingsgeräte / Übungen usw.) und Besonderheiten (Streckenverlauf bei Outdoormaßnahmen usw.) einzuweisen. Während der TE ist der PT verpflichtet, das Trainingsverhalten des Kunden stets zu überwachen und falls erforderlich zu korrigieren.

4. Haftung

4.1 BODYMOVEMENTS schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.

4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung.

4.3 BODYMOVEMTENTS haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

4.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von BODYMOVEMTENTS vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, so geschieht dies auf eigene Verantwortung. BODYMOVEMTENTS übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.

4.5 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von BODYMOVEMTENTS um etwaige gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.

4.6. Der PT haftet insbesondere nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, hervorgerufen durch Unfälle jeglicher Art, die der Kunde in Vorbereitung auf eine TE, auf dem Weg zu / von einer TE, beim Transport zu / von einer TE sowie während der Durchführung einer TE erleidet

4.7 Der Kunde haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die er dem PT vorsätzlich oder grob fahrlässig hinzu fügt

4.8 Der Kunde haftet insbesondere auch für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig bei Inanspruchnahme Dritter verursacht

4.9 Der PT haftet weiter nicht für Personen -, Sach – und Vermögensschäden, hervorgerufen durch Unfälle jeglicher Art, die der Kunde infolge eigenständiger, unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Durchführung des Trainings bzw. bei unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Benutzung eines Trainingsgerätes erleidet.

4.10 Der PT haftet nicht für eine Schädigung der Gesundheit des Kunden, wenn dieser seinen Pflichten gem. Pkt. 2.3, 2.4 & 2.5  nicht oder nur unzureichend nachkommt

4.11 Der PT haftet ferner nicht für Personen -, Sach – und Vermögensschäden die dem Kunden durch Netzwerkpartner des PT entstehen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Die Abrechnung der Trainingseinheiten erfolgt im Voraus durch Ankauf eines Trainingspaketes im Rahmen des Leistungsangebotes. Davon abweichende Vereinbarungen bedingen der Schriftform und dem Einverständnis von Gary Schwarzer.

5.2 Der Klient erhält von BODYMOVEMENTS auf Wunsch eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist.

Eine Überweisung erfolgt auf das Konto:

Consors Bank (PNB Baribas)
Gary Schwarzer
IBAN: DE29 7012 0400 8512 4900 07
BIC: DABBDEMMXXX
Die Barzahlung direkt an Gary Schwarzer.

5.3 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. BODYMOVEMENTS behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich, etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.

5.4 Leistungsangebot:

  • Einzeltraining
  • Functional Movement Screen
  • Indoortraining
  • Ernährungscoaching
  • Ernährungsplanung
    – Betriebliches Gesundheitsmanagement

5.5 Preisliste

Personal Training

Alle Angaben inklusive 19% Mehrwertsteuer

4 Trainingseinheiten – 4 Wochen (1x pro Woche) = 345,00 € / pE. 86,50 €
8 Trainingseinheiten – 4 Wochen (2x pro Woche) = 625,00 € / pE. 78,00 €
24 Trainingseinheiten – 12 Wochen (2x pro Woche) = 1875,00 € – 5% = 1780,00€ / pE. 74,00 €
48 Trainingseinheiten – 24 Wochen (2x pro Woche) = 3750,00 € – 10% = 3375,00 € / pE. 70,00 €

Folgendes Paket ist nur buchbar wenn mindestens 3x pro Woche Training stattfindet.
96 Trainingseinheiten (ab 3x pro Woche) = 7500,00 – 15% = 6375,00€ / pE. 66,00 €

Soll das Training 1x die Woche stattfinden, so kann nur das Paket mit 4 Trainingseinheiten zu 345,00€ gebucht werden.

Eine Einheit entspricht der Dauer von 50 Minuten plus 5 Minuten Reinigungszeit des Equipments.

Functional Movement Screen (FMS)
Screening = 89,00€
Trainingseinheit (55 Minuten) = 95,00€
Anfahrtskosten in Braunschweig = 25,00€

Trainings Camp

8 Trainingseinheiten je 50 Minuten | Dauer: 4 Tage | Kosten: 599,00€ pro Person
Mindestteilnehmerzahl: 4 Personen
Anfahrts- Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind nicht im Preis inbegriffen
Stornogebühr: 50% bei Absage bis 14 Tage vor Beginn
Stornogebühr: 100% bei Absage von weniger als 14 Tage vor Beginn

Trainingsplan

90 Minuten Trainingsplanung = 139,00€
mediale Ausarbeitung = 60,00 €
jede weitere Minute = 1,50 €

Geschenkgutschein

55 Minuten Training = 95,00€

Ernährungscoaching:

2 Stunden = 199,00€

Power Food

individuelle Preise je nach Aufwand siehe dazu die gesonderten AGB

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

individuelle Preise je nach Aufwand
Tagessatz = 849€ (exkl. Mwst.)
Stornogebühr: 50% bei Absage bis 14 Tage vor Beginn
Stornogebühr: 100% bei Absage von weniger als 14 Tage vor Beginn

6.Sonstige Kosten

6.1 Entstehen auf Grund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.

6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in der Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.

6.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.

6.4 Kauft BODYMOVEMENTS im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von BODYMOVEMENTS

7. Verhinderung und Ausfall

7.1 Bei Verhinderung durch persönliche Gründe hat der Klient schnellstmöglich, mindestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Bei Verhinderung durch Krankheit hat der Kunde schnellstmöglich, mindestens 12 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet. Bei folgender längerfristigen Krankheit, die weniger als 48 Stunden vor Trainingsbeginn bekannt gegeben wird, wird die Trainingseinheit in voller Höhe berechnet. Bei einer Trainingsunterbrechung die länger dauert als 4 Wochen, verfallen die reservierten Trainingszeiten und werden bei Trainingsaufnahme neu abgemacht.

7.2 Sollte die Durchführung einer Outdoortrainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.

7.3 Bei Unterbrechung des Trainingsrhythmus, wie z.B. durch Urlaub oder Dienstreisewird um eine schnellstmögliche Bekanntgabe ersucht, spätestens jedoch eine Woche nach Buchung. Der Nachweis erfolgt durch die persönliche oder schriftliche Bekanntgabe des Reisedatums. Sollte durch Nichtbeachtung Stundenausfälle entstehen, werden diese anteilig verrechnet. Bei einer Trainingsunterbrechung die länger dauert als 4 Wochen, verfallen die reservierten Trainingszeiten und werden bei Trainingsaufnahme neu abgemacht.

7.4 Der Punkt 7.1 und 7.3 gilt nur bei einem gebuchten Personal Training Paket. Bei allen anderen Leistungspakete besteht keine Möglichkeit der kostenfreien Absage.

8. Ersatzansprüche

8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Bodymovements – Personal Training können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben.

9. Datenschutz

9.1 Die personenbezogenen Daten des Klienten werden von Bodymovements – Personal Training gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.

9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

10. Geheimhaltung

10.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von BODYMOVEMENTS Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

10.2 BODYMOVEMENTS hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

11. Sonstige Vereinbarungen

11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel wie Telefon oder E-Mail.

11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

11.3 Bei frühzeitiger Beendigung der Geschäftsbeziehungen (vor Verbrauch der letzten Trainingseinheit), werden die ausstehenden Stunden des Trainingspakets mit einem Stundensatz von 55€ berechnet und innerhalb von vier Wochen ab Auflösung auf ein angegebenes Konto überwiesen. Die frühzeitige Beendigung der Geschäftsbeziehung kann von beiden Seiten ohne Angaben von Gründen erfolgen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGBs nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

12.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

12.3 Eine Änderung der AGB ist unter Einhaltung der gesetzlichen Richtlinien jederzeit von Seiten BODYMOVEMENTS möglich. Anlässe hierfür sind gesetzliche Grundlagen, höchstrichterliche  Rechtsprechung sowie Marktgegebenheiten. Das Inkrafttreten der neuen AGB geschieht mit Veröffentlichung dieser. Der Vertragspartner wird mit erscheinen der neuen AGB über die Veränderung schriftlich in Kenntnis gesetzt.  Innerhalb einer Frist von fünf Wochen nach Bekanntgabe der neuen AGB besteht die Möglichkeit zu widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch werden die neuen AGB in das Vertragsverhältnis miteinbezogen.

12.4 Als Gerichtsstand wird Braunschweig vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.